Regelungen auf der Reitanlage des RVZO
Der Bundesrat hat am 11.12.2020 neue Massnahmen zur Eindämmung der COVID – 19 Erkrankungen erlassen. Aufgrund der neuen Regelungen darf weiterhin auf unserer Anlage trainiert werden, dies gilt auch für Gruppenkurse. Es ist strikte darauf zu achten, dass die maximale Gruppengrösse von 5 Personen (inkl. Trainer) eingehalten wird. Solange die Abstandsregeln eingehalten werden können, muss keine Maske getragen werden. Sobald ein gegenseitiger Abstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann, gilt auf dem ganzen Areal die Maskenpflicht.








